Liebe Silberstedter:innen,
liebe Engagierte in Silberstedt und Umgebung,
wir befinden uns in einer spannenden Zeit, in der wir gemeinsam Silberstedt weiterentwickeln können. Die Gemeinde Silberstedt wurde mit dem Gebiet „Ortsmitte“ im Jahr 2018 in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aufgenommen. Seit Dezember 2019 ist die BIG Städtebau GmbH beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) durchzuführen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten. Mit dem IEK wird der Handlungsrahmen der zukünftigen Gebietsentwicklung festgelegt, welche mit Blick auf die nächsten zehn bis 15 Jahre notwendig sind, um Silberstedt zukunftsorientiert zu entwickeln. Gleichzeitig bilden die VU und das IEK die Grundlage für den Anspruch auf Städtebauförderungsmittel.
Diese Internetseite informiert Sie über den Prozess der Durchführung der VU, aktuelle Entwicklungen und Themen und bietet die Möglichkeit Sie aktiv zu beteiligen – denn die Schaffung einer neuen Mitte für Silberstedt funktioniert nur gemeinsam mit allen Akteuren vor Ort! Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter >> www.silberstedt.de
Im Folgenden erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Finanzhilfen von Bund und Ländern für Städte und Gemeinden, um die kommunalen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen zu können.
Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“.
Übergeordnetes Ziel ist es, kleinere Städte und Gemeinden als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte für die Region zukunftsfähig zu gestalten. Es gilt, die Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der Kommune sowie der Umlandgemeinden zu sichern.
Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Gemeinde Silberstedt ist nicht vorab festgelegt. Es können jährlich Fördermittel beantragt werden.
Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm und dem zwingend zu erstellenden Zukunftskonzept Daseinsvorsorge müssen nun als weitere Voraussetzung die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inklusive des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) durchgeführt bzw. erstellt werden. Danach kann die Gemeinde jährlich Fördermittel für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im dann festgelegten Fördergebiet beantragen.
Die Gemeinde Silberstedt plant Fördermittel der Städtebauförderung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen gemäß Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) zunächst die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Es wird also eine umfassende Bestandserhebung und Bewertung der Ortsmitte Silberstedt geben. Hierbei ist die Mitwirkung und Beteiligung der Bevölkerung, Bewohnerschaft, Verwaltung und Politik von großer Bedeutung.